Seit Juni 2012 bin ich durch die RAK München berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Selbstverständlich bilde ich mich in den Bereichen Verkehrecht regelmäßig fort um meinen Mandanten durch die aktuellste Rechtsprechung beste Dienste leisten zu können.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Unfallregulierung, Kanzlei, Strafrecht, Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Rechtsanwalt, Trunkenheitsfahrten, Verkehrsstrafdelikten