Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften.
Hieraus ergeben sich für Ihre Firma die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten (sog. Grundbetreuung)
Die moderne Arbeitsmedizin umfasst jedoch mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten - sie ist ein umfassendes Betreuungskonzept Ihrer Firma, die mittels Erfassung der psychischen und physischen Belastung am Arbeitsplatz auf die Förderung und Gesundheitserhaltung Ihrer Mitarbeiter ausgerichtet ist. Unsere Praxis bietet Ihnen eine langfristig ausgelegte, fachlich aktuelle fachärztliche Betreuung Ihres Unternehmens.
Stichwörter, Firmentätigkeit
ARBEITSMEDIZINISCHE DIENSTE, Vorsorgeuntersuchungen, Zentrum für Arbeitsmedizin, Arbeitsmediziner, Internist, Akupunktur